Corona-Update: weitere Lockerungen und Infos zum Wettkampfbetrieb

Infos zum Wettkampfbetrieb

Hier geht es zu den Infos zum Nutzungs- und Hygienekonzept des TVBB für den Wettkampfbetrieb.

Corona-Update

Stand: 07.06.2021

Quelle: Landessportbund Berlin

Testpflicht

Wenn im Folgenden von einer Testpflicht die Rede ist, ist damit gemeint, dass entweder

• ein tagesaktueller Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis

• oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)

• oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.

Die Testpflicht besteht nicht für Personen, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (dies gilt für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte). Für die Überprüfung der Tests, Impfbescheinigungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.

Anders als bei kulturellen Veranstaltungen o.ä. herrscht bei der Sportausübung keine Abstands- bzw. Maskenpflicht. Aus diesem Grund besteht bis auf weiteres eine Testpflicht bei der Sportausübung. 

 

Sportausübung im Freien auf öffentlichen Sportanlagen

Der Sport auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt für

• Bundes- und Kadertraining sowie Berufsporttreibende ohne Einschränkungen.

• Ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen plus einer übungsleitenden Person ohne Testpflicht.

• Trainingsgruppen bis 10 Personen aus höchstens 5 Haushalten mit Abstand und ohne Testpflicht (Individualsport).

• Trainingsgruppen beliebiger Größe ohne Abstand mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden (organisierter Vereinssport).

• Trainingsgruppen mit Kindern bis zu 14 Jahren bis zu 20 Personen ohne Test mit einer übungsleitenden Person mit Testpflicht (wenn die Gruppe größer als 20 Personen sein soll, gilt für alle Teilnehmenden eine Testpflicht!).

Wettkämpfe im Freien sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Sportfachverbands stattfinden. Alle Teilnehmenden unterliegen (auch Trainer und Betreuer) für den Wettkampf einer Testpflicht. Auch Trainingsspiele und –wettkämpfe mit anderen Vereinen oder Trainingsgruppen unterliegen diesen Regeln. Zuschauende sind bei Wettkämpfen nicht gestattet! 

Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 sind jedoch Betreuungs- und sonstige Begleitpersonen als Zuschauende zugelassen, wenn sie im Sinne von § 6b negativ getestet sind. Für die Einhaltung der Regelungen ist der betreffende Sportverein bzw. Veranstaltende zuständig.

 

Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen

Die Umkleidekabinen und Duschen auf den Sportplätzen stehen wieder zur Verfügung unter den folgenden Voraussetzungen:

• Die Anzahl der pro Kabine zugelassenen Personen ist ausnahmslos einzuhalten.

• Ab Betreten des Gebäudes muss bis zum Verlassen des Gebäudes ein medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (außer während des Duschens).

• Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten müssen geöffnet werden.

• Der Aufenthalt in den Kabinen soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden genutzt werden.

• Taktik- und Mannschaftsbesprechungen, Kabinenfeste, das „Feierabend-Getränk“ und ähnliche längere Aufenthalte in den Kabinen sind nicht gestattet.

Um Detailfragen zu klären, befinden wir uns fortwährend in direkten Abstimmungen mit Senatsverwaltungen und Sportämtern. Das Land Berlin hat die geltenden Regelungen bis zum 1. Juli 2021 verlängert. 

Sie erhalten hier fortlaufende Informationen zur aktuell geltenden Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin. Klarstellungen und Erläuterungen zu diversen Sportbereichen finden Sie hier täglich aktualisiert.